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Dr. Med. Friedrich Hartl
Facharzt für Physikalische Medizin
und allgemeine Rehabilitation
Raxstraße 28, Stiege 1, Top 1
1100 Wien
Tel.: 01 / 602 27 96
Email: office@dr-hartl.at

Rechtsvorschriften
für Ärzte und Zahnärzte

Information nach dem
E Commerce Gesetz

Terminvereinbarung

Sie können sich persönlich oder telefonisch einen Termin zur Erstuntersuchung vereinbaren.

Türkische Übersetzung im Hause nach Terminvereinbarung möglich.
Türkce tercuman, evimizde terminaneasmazindan sonra mümkündür.


Welches Kassenformular benötige ich?

Sie sind bei einer Gebiets- bzw. Betriebskrankenkasse versichert?

Verordnung oder Überweisung: Sie bekommen von Ihrem Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt) bzw. Facharzt eine Verordnung oder Überweisung für Physikalische Medizin. Eine Verordnung ist allerdings nur für maximal 10 Behandlungen gültig, d. h. falls Sie noch weitere Behandlungen erhalten, bräuchten wir wieder eine neue Zuweisung (Überweisung, Verordnung).

Sie sind bei einer sogenannten "Kleinen Kasse" (BVA, KFA, VA, SVA) versichert?

Bitte Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes und e-card mitbringen.